Geschichte der Entwicklung der Demokratie in Athen

Die Darstellung der Demokratie in Athen ist hier an diverse Personen geknüpft, deren Namen als Meilensteine dieser Entwicklung tradiert sind.

Drakon ( Δράκων ὁ Ἀθηναῖος) – athenischer Reformer (um 650 v. Chr.)

Drakon war ein athenischer Gesetzesreformer, der um das Jahr 621 v. Chr. sämtliche damals in Athen bekannten Strafbestimmungen aufzeichnete. Er führte in seinem Werk zudem zwei wesentliche Neuerungen in das Strafrecht ein: die Unterscheidung von vorsätzlicher und unbeabsichtigter Tötung sowie den Verweis der jeweiligen Straffälle an auf das Vergehen spezialisierte Gerichtshöfe.

Damit niemand sie übersehen oder ignorieren konnte, wurden die Gesetze (θεσμοί) auf Holztafeln geschrieben (οἱ ἄξονες Gesetzestafeln, die um eine Achse gedreht werden können) und an zum Teil drehbaren dreiseitigen Stelen (αἱ κύρβεις) oder Säulen (αἱ στῆλαι) befestigt, die auf der Agora aufgestellt wurden, wo sie fast zweihundert Jahre verblieben. Drakons Gesetze wurden unter Beibehaltung der Unterscheidung vorsätzlicher und unbeabsichtigter Tötung von der Solonischen Gesetzgebung abgelöst.

Die drakonische Gesetzgebung (Δρακόντειοι νόμοι Gesetze von Drakon bzw. Δρακόντεια μέτρα Maßregeln von Drakon) galt als besonders hart, und so entstand der metaphorische Ausdruck „drakonische“ als übertrieben harte Bestrafung. Das Entscheidende an Drakons Reform war indes, dass er die vorhandenen Gesetze und Bestimmungen seiner Zeit kodifizierte, d. h. die willkürlichen und oft ausufernden Strafen der Vorzeit dadurch abschaffte. Zudem unternahm er Anstrengungen, die bis dahin praktizierte Blutrache durch ausschließliche Zuständigkeit der Gerichte für das Sühnen von Verbrechen zu ersetzen. Die drakonische Gesetzgebung war damit ein wichtiger Schritt in Richtung auf die Demokratie und das staatliche Gewaltmonopol.

Mit Hinsicht auf den vielfach vorgeschriebenen Gebrauch der Todesstrafe schreibt Plutarch über Drakon:
«αὐτὸς δ᾽ ἐκεῖνος, ὥς φασιν, ἐρωτώμενος διὰ τί τοῖς πλείστοις ἀδικήμασι ζημίαν ἔταξε θάνατον, ἀπεκρίνατο τὰ μὲν μικρὰ ταύτης ἄξια νομίζειν, τοῖς δὲ μεγάλοις οὐκ ἔχειν μείζονα.»
„Jener selbst aber, wie man sagt, antwortete auf Befragen, warum er den Tod für die meisten Verbrechen als Strafe vorgesehen habe, dass er der Ansicht war, ihn (den Tod) für die geringen Verbrechen anzuwenden, aber für die großen (Verbrechen) keine größeren (Strafen) habe.“